§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann erworben werden als ordentliches Mitglied, als studierendes
Mitglied, als Ehrenmitglied und als Förderer. Ehrenmitglieder haben dieselben Rechte
wie ordentliche Mitglieder.

a) Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können werden:

  • Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer bestandenen Prüfungen den Titel „Diplom-Ingenieur“ führen dürfen. Entsprechende ausländische Studienabschlüsse gelten sinngemäß.
  • Diplom-Ingenieure anderer Fachrichtungen, wenn sie im Bauwesen oder in der Bauwirtschaft tätig sind.

b) Studierende Mitglieder

  • Studierende der Architektur und / oder des Bauingenieurwesens mit dem angestrebten Studienabschluß „Diplom-Ingenieur

c) Ehrenmitglieder

  • Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich um den Verein verdient gemacht haben, durch Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

d) Förderer

  • Als Förderer können aufgenommen werden Behörden und Körperschaften, Institute, Hochschulen, Vereine, öffentliche und private Unternehmungen, die dem Bauwesen nahestehen. Von diesen ist dem Verein je ein ständiger Vertreter, und zwar eine leitende Persönlichkeit zu benennen.